Hier sprechen Sie mit dem Anwalt persönlich
Herzlich Willkommen
Seit 1998 ausschließlich als Strafverteidigerin für meine Mandanten tätig.
- erfahren
- schnell
- zuverlässig
- erfolgreich
Kanzleisitz
Altendorfer Str. 313, 45143 Essen
Fax. +49 201 86 28 41 18
Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es,
Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat;
und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.

Unkompliziert und schnell
Auch im Notdienst, bei Festnahmen und Wohnungsdurchsuchungen und Durchsuchungen in Geschäftsräumen

Langjährige Erfahrung
Ich vertrete seit 1998 Inhaftierte und auf freiem Fuß befindliche Mandanten. Seit 25 Jahren bin ich Rechtsanwältin in Essen und seit 2001 trage ich die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht.

Mehrsprachig und transparent
Beratung auch auf Englisch, Polnisch, Rumänisch oder Spanisch. Ich informiere dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.
Strafrecht
Ich vertrete Ihre Interessen im Strafrecht beispielhaft bei…
- Anwaltliche Vertretung im Ermittlungsverfahren
- Vertretung in Haftsachen (z.B. mündl. Haftprüfung, Haftbeschwerde)
- Wohnungsdurchsuchungen
- Festnahmen
- Verhandlung mit Staatsanwaltschaft zur Vermeidung von Gerichtsverfahren
- Anwaltliche Vertretung im Ermittlungsverfahren
- Gerichtliche Vertretung in Strafsachen
- Nebenklage und Vertretung von Geschädigten
- Zeugenbeistand
- Berufungen und Revisionen
- Zurückstellungen nach § 35 Betäubungsmittelgesetz
(Therapie statt Strafe) - Verzicht auf Strafvollstreckung wegen Abschiebung
- Beschwerden gegen Bewährungswiderrufe
Insbesondere folgende Vorwürfe…
- Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung
- Körperverletzungen, auch Widerstand gegen Polizeibeamte
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, z.B. Einfuhr und Handel
- Bandenmäßig begangene Straftaten
- Eigentumsdelikte, insbesondere Diebstahl, Raub, Unterschlagung und Betrug
- Falschaussagedelikte
- Geldwäsche
- Beleidigung
- Jugendstrafrecht
- Kapitalverbrechen
- Straßenverkehrsdelikte, z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs
- Urkundenfälschung (z.B. Impfausweise)

Im Fall der Fälle
Tipps bei Festnahme und Durchsuchung
Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.
Lernen Sie die Nummer Ihres Anwalts vorher auswendig. Das Handy ist das erste, was man Ihnen abnimmt.
Wehren Sie sich niemals körperlich. Schon das Wegreißen kann als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet werden.
Bestehen Sie darauf den Strafverteidiger Ihrer Wahl anzurufen.
Teilen Sie mit, dass Sie nur Angaben machen, wenn Ihr Anwalt anwesend ist. Dann wird auf Ihren Anwalt gewartet.
Widersprechen Sie bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

Über mich
Beruflicher Werdegang
- Seit September 1998 Rechtsanwältin in Essen
- seit 2001 Fachanwältin für Strafrecht
- bis 2013 Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolfgang Zeitler, Essen
- sodann Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Baris Gültekin, Essen
- seit November 2020 Bürogemeinschaft mit Rechtsanwälte Eva und Victor Berger, Essen
Philosophie
Strafverteidigung zeichnet sich dadurch aus, dass man die Dinge vorher durchdenkt und mit allen Verästelungen mit dem Mandanten bespricht. Diese Zeit nehme ich mir, denn es gibt nichts Schlimmeres als ein nicht informierter und unvorbereiteter Mandant im Strafprozess.
Hierzu bedarf es anwaltlicher Erfahrung aus dem Prozesssaal und eines menschlichen und direkten Umgangs mit seinen Mandanten.
Vom Erstkontakt bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens sprechen Sie ausschließlich mit mir. Darauf baut meine Verteidigung auf; ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten. Dieses Einfühlungsvermögen spiegele ich in meinen Plädoyers und Anträgen an das Gericht wider.
Honorar
Vertrauen gewinnen
Meine Leistung kostet Geld.
Natürlich wollen Sie wissen wieviel.
Stellen Sie sich vorher auch die Frage, was nütze ich Ihnen.
Lesen Sie hier: FAQ/Nützliches und beurteilen Sie selbst wie viele Tipps und Infos Sie jetzt schon von mir erhalten haben.
Es gibt folgende Möglichkeiten als Strafverteidiger abzurechnen:
Wahlverteidiger
Ich kann als Wahlanwalt beauftragt werden, wenn Sie mich ausschließlich privat bezahlen. Wie hoch dieses Honorar sein kann, hängt individuell vom Fall ab und kann in einem ersten Gespräch vorläufig abgeschätzt werden.
Pflichtverteidiger
Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen, jedoch stets mit privater Zuzahlung in gleicher Höhe der Pflichtverteidigergebühren.
Details zur Wahlverteidigung
Im Prinzip gibt es Pauschalhonorare oder die Vereinbarung eines Stundensatzes.
Ganz grob können Sie mit einem Stundensatz von 300,00 EURO brutto oder einem Pauschalhonorar von mindestens 1.500,00 EUR brutto rechnen.
Das klingt viel, liegt aber – nach ständiger auch obergerichtlicher Rechtsprechung – in der unteren Hälfte des zulässigen Bereichs eines Stundenverrechnungssatzes von 180,00 EUR brutto bis 600,00 EUR brutto für Anwälte.
Dies, obwohl ich seit 25 Jahren ausschließlich im Strafrechtsbereich tätig bin und darüber hinaus die Bezeichnung des Fachanwalts für Strafrecht trage und, das werden Sie schnell merken und zu schätzen lernen, ich ständiger direkter Ansprechpartner bin.
Lesen Sie meine Kundenbewertungen und Sie erhalten einen guten Eindruck über meine mandantenfreundliche Arbeit.
Details zur Pflichtverteidigung
Die Möglichkeit der Pflichtverteidigung besteht nur für bestimmte im Gesetz geregelte Fälle:
So bestimmt § 140 StPO z.B. die Notwendigkeit eines Pflichtverteidigers bei einem Verbrechen oder einer Strafandrohung von einem Jahr und mehr.
Hier nach kann Ihnen das Gericht jeden beliebigen Anwalt Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger beiordnen.
Der Pflichtverteidiger rechnet zunächst mit dem Staat direkt ab. Die Höhe dieser Pflichtverteidigergebühren ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG, geregelt.
Im Falle der Verurteilung holt der Staat sich möglicherweise diese Kosten der Verteidigung vom Verurteilten wieder.

FAQs / Nützliches
Antworten zu häufigen Fragen rund um das Strafrecht
Brauche ich eigentlich einen Strafverteidiger?
Wie finde ich einen guten Strafverteidiger?
Muss der Strafverteidiger immer streiten? (…um ein guter Anwalt zu sein…)
Wie verhalte ich mich, bis ich einen Strafverteidiger gesprochen habe?
Wann soll ich den Strafverteidiger einschalten?
Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ wirklich?
Was wird der Strafverteidiger für mich tun?
Kann ich mir das Honorar für den Strafverteidiger nicht sparen?
Ist auch ein Pflichtverteidiger auf meiner Seite?
Brauche ich eigentlich einen Strafverteidiger?

Definitiv: Ja!
Als Beschuldigter haben Sie es mit Polizei, Staatsanwälten und Richtern zu tun, die seit Jahren im Strafprozess agieren. Würden Sie, wenn es um Ihr Geld oder Ihre Freiheit geht, nicht auch einen erfahrenen Spieler mit aufs Spielfeld nehmen, statt allein mit ziemlicher Sicherheit zu verlieren?
Dies gilt auch, wenn Sie die Taten begangen haben und ein Geständnis ablegen wollen. Ein Strafverteidiger kann die Sachlage zunächst überprüfen; gibt es möglicherweise Rechtfertigungsgründe oder gibt es andere Verteidigungsansätze? Auch die Herausarbeitung von Strafmilderungsgründen, um Ihre Strafe zu verringern, sollten Sie nicht außer Acht lassen.
Und die beliebte Floskel des Strafrichters zum bestreitenden Angeklagten ist meist: „Sie können hier erzählen was Sie wollen, aber wir müssen nicht alles glauben.“
Wollen Sie bei dieser Grundstimmung allein im Prozesssaal sitzen?
Sie merken, Sie sollten sich keinesfalls selbst verteidigen!
Wie finde ich einen guten Strafverteidiger?

Im übertragenen Sinne: „Indem Sie Ihre kaputten Schuhe nicht beim Bäcker reparieren lassen“
Also zuallererst suchen Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat. Zumeist sind dies Fachanwälte für Strafrecht. Was nützt es Ihnen aber, wenn dieser Spezialist auch noch Spezialist in Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Sozialrecht ist.
Selbst nach fast 25 Jahren ausschließlicher Strafverteidigertätigkeit könnte ich nicht behaupten, dass ich ausgelernt habe. Deshalb behaupte ich: So viel, kann man nicht „gut“ machen. Deshalb gehen Sie nicht mit einem Strafverfahren zum Anwalt, der kürzlich Ihre Scheidung so schön durchgeboxt hat. Denn es geht um Ihre Freiheit und bei einer Geldstrafe mitunter um beachtliche Summen.
Wenn Sie jetzt noch einen guten Strafverteidiger suchen, rufen Sie mich an. Direkter Kontakt Mein großer Vorteil ist meine Erreichbarkeit. Was nützt es Ihnen, wenn Sie 14 Tage nur mit der Rechtsanwaltsgehilfin des guten Strafverteidigers sprechen, aber keinen Termin erhalten. Ein laufendes Strafverfahren kann enorm belasten, der unerfahrene Mandant hat meist viele Fragen. Diese müssen beantwortet werden!
Muss der Strafverteidiger immer streiten? (…um ein guter Anwalt zu sein…)

„Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht“. – Sunzi
Deshalb ist der oft gelesene Einwand, der stille Anwalt in der Hauptverhandlung taugt nichts, nicht immer richtig. Wenn – und meine Mandanten sind das – der Mandant vorher aufgeklärt ist, weiß er, dass der gute Strafverteidiger nur einschreitet, wenn es schlecht für ihn läuft. Bin ich in einer Verhandlung ruhig, sieht es gut aus.
Strategisches Geschick und Übersicht – über den Tellerrand denken und die Schritte der Justiz als Reaktion vorhersehen – dies ist die Arbeit eines guten Strafverteidigers! Wie ein guter Schachspieler. Deshalb sind aber jahrelange Erfahrungen so immens wichtig.
Die Anwendung von Rechtsnormen macht nur einen kleinen Teil der Tätigkeit aus.
Vor Jahren habe ich einen wiederholten Bankräuber verteidigt (der Mandant ist mittlerweile verstorben; die Richter außer Dienst). Er wurde auf frischer Tat festgenommen. Nach einigen Monaten Untersuchungshaft stand die Hauptverhandlung an. Das Gericht hatte – trotz Vorliegen der Voraussetzungen für eine Sicherheitsverwahrung – keinen Gutachtenauftrag erteilt.
Zur Erklärung: Bei Anordnung der Sicherungsverwahrung wird nach der eigentlichen Strafe durch Urteil noch im Anschluss eine unbefristete Verwahrung des Täters allein aufgrund seiner Gefährlichkeit angeordnet. Gesetzlich geregelt ist sie in den §§ 66 ff. Strafgesetzbuch.
Deshalb war klar, dass wir leise und schnell durch die Hauptverhandlung gehen. Zeugen wurden auf meine Initiative nicht geladen, der Mandant hat die Anklage vollumfänglich als richtig eingeräumt. Ich hatte bis 1 Minute vor Schließung der Beweisaufnahme nur einen Satz gesagt: nämlich einen „Guten Morgen“ gewünscht.
Dann, … der Hinweis der Beisitzenden, dass doch die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vorliegen würden!
Ich glaube der Vorsitzende Richter kann sich heute noch erinnern wie aufgebracht ich war, entrüstet die Robe ausgezogen und auf den Tisch geworfen habe; redend von menschenverachtender Behandlung und Rechtsstaatlichkeit nach fast 6 Monaten Untersuchungshaft eine Minute vor Schließung der Beweisaufnahme die Sicherungsverwahrung anzudrohen.
Die Kammer verschwand eine halbe Stunde zur Beratung und die Hauptverhandlung wurde geschlossen. Natürlich gab es mehr Strafe – aber keine Sicherungsverwahrung!
Der Mandant hat das verstanden, er war vorbereitet.
Wie verhalte ich mich, bis ich einen Strafverteidiger gesprochen habe?

Bis ich meinen Anwalt gesprochen habe: Schweigend, also „Klappe halten“!
Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen. In jedem Stadium des Strafverfahrens. Machen Sie, solange Sie keinen Strafverteidiger beauftragt haben und dieser die Akteneinsicht erhalten hat, keine Angaben zur Person oder zur Sache auf eigene Faust.
Beschuldigte sind schon verurteilt worden, weil Sie voreilig bei der Verkündung des Haftbefehls erklärt haben: „Ich bin die im Haftbefehl bezeichnete Person“.
Auch bestehen zahlreiche Verurteilungen, weil die Beschuldigten (die zuvor nur durch Telekommunikationsüberwachungen bekannt waren) bei Polizei oder Haftrichter ihre Stimme erhoben haben.
Ein Mittäter eines Mandanten wurde verurteilt, weil er die harmlose Frage: „Ist das Ihre Jeanshose?“ bejaht hat. In der Hauptverhandlung erfolgte ein Textil-Gutachten zum Abgleich der Falteneigenschaften seiner Jeanshose mit der auf Überwachungsfotos eines Bankraubes. Er wurde verurteilt.
Wann soll ich den Strafverteidiger einschalten?

Antwort: Gestern
So früh wie möglich, also wenn Sie selbst damit rechnen, dass ein Strafverfahren gegen Sie läuft. Möglicherweise steht – ohne dass Sie vorher angehört werden müssen – eine Durchsuchung oder gar eine Verhaftung bevor.
Spätestens aber wenn Sie einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten haben oder erst recht, wenn eine Anklageschrift zugestellt wurde.
Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ wirklich?

Meist: Nichts!
Leider kein Witz: Die allzu oft auftretende Situation, dass der Angeklagte nur durch einen Zeugen belastet wird, führt nicht automatisch zu dem gewünschten Ergebnis: Aussage gegen Aussage mit der Konsequenz des Freispruchs für den Angeklagten.
Aber warum nicht?
Antwort: Das liegt an der freien Beweiswürdigung des Gerichts.
Der Strafrichter ist in seiner Beweiswürdigung frei, oder wie § 261 StPO formuliert: Das Gericht entscheidet über das Ergebnis der Beweisaufnahme „nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.“
Nur wenn der Richter nicht von der Aussage des Belastungszeugen überzeugt ist, dann entsteht die Situation der Aussage gegen Aussage und der Angeklagte muss freigesprochen werden.
Nach meiner Erfahrung haben die Richter aber in 90 % aller Fälle kein Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen von Belastungszeugen und verurteilen auf der Grundlage dieser Aussagen, wenn nicht der Verteidiger durch Hinterfragen den Aussageninhalt erschüttern kann.
Was wird der Strafverteidiger für mich tun?

In erster Linie und zuerst: Akteneinsicht nehmen
Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen und das Akteneinsichtsrecht – also die Sammlung an Beweisen, die die Justiz gegen Sie glaubt in der Hand zu haben – steht auch nur dem Verteidiger zu. Ohne Akteneinsicht stehen sie der Justiz–Front ohne Kenntnisse der Fakten gegenüber.
Nur durch Aktenkenntnis stehen Sie mit Ihrem Strafverteidiger auf Augenhöhe mit den Strafverfolgungsbehörden!
Dabei ist der Strafverteidiger ausnahmslos ausschließlich Ihren Interessen, und strikt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zudem gilt als Organ der Rechtspflege für den Strafverteidiger: „Ich lüge nie, aber ich muss nicht alles sagen, was ich weiß“.
Kann ich mir das Honorar für den Strafverteidiger nicht sparen?

Langfristig gedacht: Nein!
Wie oben bereits erwähnt, kann der Strafverteidiger durch Kenntnis des Inhalts der Akte die für Sie beste Strategie erarbeiten und Aussagen von Belastungszeugen auf den Wahrheitsgehalt reduzieren.
Er kann Sie beraten und unterstützend an Ihrer Seite stehen. Und als guter Anwalt das Beste für Sie erreichen. In Untersuchungshaftsachen ist die Vertretung durch das einschneidende Kriterium der „Un-Freiheit“ des Beschuldigten so enorm wichtig, dass per Gesetz auch ein Pflichtverteidiger durch das Gericht beizuordnen ist.
Wenn der Strafverteidiger jetzt für Sie erreicht, dass statt einer Freiheitsstrafe eine Bewährungsstrafe ausgeurteilt wird, bedeutet dies für Sie ein Benefit an Lebenszeit. In welcher Relation steht ein angemessenes Honorar des Anwalts langfristig zu dem entgangenen Lohn während eines solchen – mitunter langjährigen – JVA – Aufenthalts?
Deshalb ist es auch absolut gerechtfertigt als Pflichtverteidiger mit jahrelangen Erfahrungen neben der Vergütung durch den Staat auch eine sogenannte „Zuzahlung“ zu verlangen.
Lesen Sie hierzu mehr unter: Mein Honorar
Ist auch ein Pflichtverteidiger auf meiner Seite?

Er sollte dies auf jeden Fall sein!
Zur Erklärung: Der Pflichtverteidiger ist ein Verteidiger – auch der Verteidiger Ihrer Wahl (!)– der sich vom Gericht durch Gerichtsbeschluss beiordnen lassen kann.
Das Gericht beschließt den Anwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn Sie und der Anwalt dies beantragen und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen.
Vorteil: Zunächst kann der Pflichtverteidiger mit der Staatskasse abrechnen.
Nachteil: Der Pflichtverteidiger kann nicht mehr ohne weiteres durch einen anderen Anwalt ausgetauscht werden. Das Gericht ist in diesem Falle mit der Niederlegung des Mandats unbedingt miteinzubeziehen!
Wenn Sie sich nicht kümmern, dann wird Ihnen das Gericht irgendein Anwalt „aufs Auge drücken“. Das muss kein schlechter Anwalt sein; aber warum das Risiko eingehen, wenn es nur eines kurzen Kontaktes mit einem Strafverteidiger bedarf? Deshalb: Jetzt anrufen!
Noch ein Tipp – Im Falle von Festnahmen legen Sie wert beim Haftrichter auf die Formulierung:
„Der Anwalt möge mir nur für den heutigen Tag beigeordnet werden“.
In der Festnahmesituation sind Sie damit anwaltlich vertreten. Suchen Sie dann einen Anwalt Ihrer Wahl für das Weitere.