Verhaftung, polizeiliche Vorladung, Anklage, Rechtsmittel?

Petra Brüchert-Pastor, geb. Makalowski

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Essen

Verhaftung, polizeiliche Vorladung, Anklage, Rechtsmittel?

Hier sprechen Sie mit dem Anwalt persönlich

Herzlich Willkommen

Seit 1998 ausschließlich als Strafverteidigerin für meine Mandanten tätig.

 

  • erfahren
  • schnell
  • zuverlässig
  • erfolgreich

Für Beratung auf polnisch:

Sie erreichen meinen polnischen Dolmetscher unter: Tel. +49 157 71340699

Für Beratung auf rumänisch:

Sie erreichen meinen rumänischen Dolmetscher unter: Tel. +49 173 1685139

Kanzleisitz

Altendorfer Str. 313, 45143 Essen
Tel. +49 172 27 61 732
Fax. +49 201 86 28 41 18
info@essen-strafverteidigung.de

Petra Brüchert-Pastor, geb. Makalowski

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Essen

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Herzlich Willkommen

Seit 1998 ausschließlich als Strafverteidigerin für meine Mandanten tätig.

 

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Altendorfer Str. 313, 45143 Essen
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Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es,
Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat;
und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.

Gerhard Strate, Anwalt

Unkompliziert und schnell

Auch im Notdienst, bei Festnahmen und Wohnungsdurchsuchungen und Durchsuchungen in Geschäftsräumen

Langjährige Erfahrung

Ich vertrete seit 1998 Inhaftierte und auf freiem Fuß befindliche Mandanten. Seit 25 Jahren bin ich Rechtsanwältin in Essen und seit 2001 trage ich die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht.

Mehrsprachig und transparent

Beratung auch auf Englisch, Polnisch, Rumänisch oder Spanisch. Ich informiere dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.

Strafrecht

Ich vertrete Ihre Interessen im Strafrecht beispielhaft bei…

  • Anwaltliche Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung in Haftsachen (z.B. mündl. Haftprüfung, Haftbeschwerde)
  • Wohnungsdurchsuchungen
  • Festnahmen
  • Verhandlung mit Staatsanwaltschaft zur Vermeidung von Gerichtsverfahren
  • Anwaltliche Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Gerichtliche Vertretung in Strafsachen
  • Nebenklage und Vertretung von Geschädigten
  • Zeugenbeistand
  • Berufungen und Revisionen
  • Zurückstellungen nach § 35 Betäubungsmittelgesetz
    (Therapie statt Strafe)
  • Verzicht auf Strafvollstreckung wegen Abschiebung
  • Beschwerden gegen Bewährungswiderrufe
Insbesondere folgende Vorwürfe…
  • Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung
  • Körperverletzungen, auch Widerstand gegen Polizeibeamte
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, z.B. Einfuhr und Handel
  • Bandenmäßig begangene Straftaten
  • Eigentumsdelikte, insbesondere Diebstahl, Raub, Unterschlagung und Betrug
  • Falschaussagedelikte
  • Geldwäsche
  • Beleidigung
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalverbrechen
  • Straßenverkehrsdelikte, z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Urkundenfälschung (z.B. Impfausweise)

Im Fall der Fälle

Tipps bei Festnahme und Durchsuchung

  • Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.
  • Lernen Sie die Nummer Ihres Anwalts vorher auswendig. Das Handy ist das erste, was man Ihnen abnimmt.
  • Wehren Sie sich niemals körperlich. Schon das Wegreißen kann als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet werden.
  • Bestehen Sie darauf den Strafverteidiger Ihrer Wahl anzurufen.
  • Teilen Sie mit, dass Sie nur Angaben machen, wenn Ihr Anwalt anwesend ist. Dann wird auf Ihren Anwalt gewartet.
  • Widersprechen Sie bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

Über mich

  • Seit September 1998 Rechtsanwältin in Essen
  • seit 2001 Fachanwältin für Strafrecht
  • bis 2013 Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolfgang Zeitler, Essen
  • sodann Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Baris Gültekin, Essen
  • seit November 2020 Bürogemeinschaft mit Rechtsanwälte Eva und Victor Berger, Essen

Philosophie

Strafverteidigung zeichnet sich dadurch aus, dass man die Dinge vorher durchdenkt und mit allen Verästelungen mit dem Mandanten bespricht. Diese Zeit nehme ich mir, denn es gibt nichts Schlimmeres als ein nicht informierter und unvorbereiteter Mandant im Strafprozess.

Hierzu bedarf es anwaltlicher Erfahrung aus dem Prozesssaal und eines menschlichen und direkten Umgangs mit seinen Mandanten.

Vom Erstkontakt bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens sprechen Sie ausschließlich mit mir. Darauf baut meine Verteidigung auf; ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten. Dieses Einfühlungsvermögen spiegele ich in meinen Plädoyers und Anträgen an das Gericht wider.

Honorar

Grundsätzlich richtet sich das Honorar des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Hiervon abweichend können Honorarvereinbarungen (z.B nach Stundensätzen oder Pauschalen) vereinbart werden.

Eine solche Honorarvereinbarung übersteigt dann auch ggfls. die gesetzlichen Gebühren, auch die Erstberatungsgebühr. Bedenken Sie bitte, dass ich Freiberufler bin und Ihnen mein Wissen und meine Zeit zur Verfügung stellen kann.

Lesen Sie sich die weiteren Informationen unter „Honorar“ durch und sprechen Sie mich ruhig auf die Frage der Kosten an. Möglicherweise kommt auch eine Rechtsschutzversicherung als Kostenträger in Betracht.